Zwei Paar Hände, die sich gegenseitig festhalten

Ich habe ein solidarisches Preismodell – denn ich finde es wichtig, dass Psychotherapie, Coaching und Paartherapie für möglichst viele Menschen erschwinglich sind. Es gibt drei Stufen:

1) Standardhonorar
2) Solidarisches Honorar
3) Ermäßigtes Honorar (aktuell alle Plätze belegt)

Wie viel Geld jemand zur Verfügung hat, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. Manche Menschen haben Kinder oder pflegen Angehörige, während andere finanziell nur für sich selbst verantwortlich sind. Einige erben Vermögen, während andere noch Kredite für ihre Ausbildung abbezahlen. Und welchen beruflichen Weg man einschlagen kann, ist häufig abhängig von familiärem Hintergrund, Erziehung, Bildung und Herkunft.

Wenn Klient:innen das solidarische Honorar wählen, helfen sie finanziell weniger privilegierten Menschen, ebenfalls meine Leistungen zu nutzen.

Bitte beachten Sie:
Aktuell sind alle Plätze für das ermäßigte Honorar belegt.

Mein solidarisches Preismodell

1) Standardhonorar

2) Solidarisches Honorar

3) Ermäßigtes Honorar
(aktuell alle Plätze belegt)

Psychotherapie

50 Minuten
von MwSt. befreit

1) 100 €

2) 120 €

3) 80 €

Coaching / Beratung

50 Minuten
inklusive 19 % MwSt.

1) 120 €

2) 140 €

3) 100 €

Paartherapie

90 Minuten
inklusive 19 % MwSt.

1) 200 €

2) 240 €

3) 160 €

Viele Klient:innen sehen mich alle zwei Wochen, während Paare oft alle zwei bis vier Wochen Termine haben.
Es gibt jedoch auch andere mögliche Zeitabstände.

Psychotherapie oder Coaching / psychologische Beratung?

Und was hat die Mehrwertsteuer damit zu tun?

Egal, ob es um Psychotherapie oder Coaching/psychologische Beratung geht – meine Arbeit basiert auf dem gleichen therapeutischen Ansatz, den ich individuell auf Ihre Themen, Ziele und Wünsche anpasse.

Im deutschen Gesundheitssystem erfordert Psychotherapie die Diagnose einer psychischen Erkrankung – wie zum Beispiel Depression, Angststörung, Bindungsstörung, Traumafolgestörung oder Anpassungsstörung. (Eine Anpassungsstörung kann auftreten, wenn es Ihnen schwerfällt, sich an eine neue Situation anzupassen – zum Beispiel nach einer Trennung, einer Kündigung oder einem anderen bedeutenden Lebensereignis.) Psychotherapie zur Behandlung von psychischen Erkrankungen ist von der Mehrwertsteuer befreit (gemäß § 4 Nr. 14a UStG).

Wenn bei Ihnen keine psychische Erkrankung vorliegt, können wir dennoch therapeutisch miteinander arbeiten, aber es wird offiziell nicht als Psychotherapie bezeichnet, sondern als Coaching oder psychologische Beratung. Für diese Leistungen gilt ein Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent, wodurch sie etwas teurer sind als Psychotherapie.

Im Erstgespräch kann ich Ihnen eine erste Einschätzung dazu geben, ob bei Ihnen eine psychische Erkrankung vorliegt.

Das passende Honorar für Sie

Die Kombination verschiedener Faktoren bestimmt, wie viel Geld Sie für Therapie, Coaching und Paartherapie ausgeben können. Ich überlasse es Ihnen selbst, zu entscheiden, welches Honorar für Sie passend ist.

Hier sind einige Hinweise, die Ihnen bei der Einschätzung helfen können.

Gründe für ein höheres Honorar
(nicht alle Punkte müssen zutreffen)

  • Ihr Monatseinkommen liegt über 2.200 Euro netto.

  • Sie sind finanziell nur für sich selbst verantwortlich.

  • Sie haben finanzielle Rücklagen.

  • Sie haben eine höhere Summe/Immobilien geerbt oder werden erben.

  • Sie können sich relativ leicht Urlaube und/oder Luxusgegenstände leisten.

Gründe für ein geringeres Honorar
(nicht alle Punkte müssen zutreffen)

  • Sie studieren oder sind arbeitssuchend.

  • Ihr Monatseinkommen liegt unter 1.500 Euro netto.

  • Sie haben Kinder oder pflegen Angehörige.

  • Sie haben keine finanziellen Rücklagen.

  • Sie sind chronisch krank und haben hohe Gesundheitskosten.

Keine Kostenübernahme durch Krankenkassen

Ich kann nicht mit Krankenkassen abrechnen, daher müssen Sie meine Leistungen selbst zahlen. Der Vorteil für Sie ist, dass ich nicht an die von den Kassen vorgegebenen Therapieverfahren gebunden bin. Außerdem erhalten Sie normalerweise schnell einen Termin.

Ausfallhonorar

Wenn Sie einen Termin weniger als 48 Stunden vorher absagen, wird ein Ausfallhonorar in Höhe des vereinbarten Honorars fällig.

Erfahren Sie mehr über meine Leistungen: